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Beschreibung

Werkstoff
Stahl 1.0503 (C45).
Ausführung
Verzahnung gefräst, gerade verzahnt.
Eingriffswinkel 20°, blank.
Hinweis
Bis 36 Zähne mit einseitiger Nabe, ab 38 Zähne als Scheibe. Die Stirnzahnräder besitzen eine Zentrierbohrung bzw. sind vorgebohrt (dies kann fertigungstechnisch variieren). Aus diesem Grund ist das in der Tabelle angegebene Maß D2 max. der maximale Wert der Bohrung mit dem die Stirnzahnräder geliefert werden. Diese Vorbohrung / Zentrierbohrung kann kundenseitig mit einer Passbohrung, Passbohrung mit Nut oder einer Gewindebohrung versehen werden. Alternativ können kundenseitig auch Buchsen eingesetzt werden um den Durchmesser zu verringern.
Zeichnungshinweis
Form A: mit Nabe
Form B: ohne Nabe

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Zahnräder

Stirnzahnräder finden in der Praxis größtenteils beim Heben und Senken von Lasten Verwendung. Sie gewährleisten das formschlüssige und schlupffreie Übertragen von Kräften, auch bei wechselnden Drehrichtungen.
Die Durchmesser sind von 14-387mm, die Zahnbreite zwischen 15-30 mm wählbar. Zur Vereinfachung bei der Montage können die Zahnräder auf Wunsch mit einer Nabe versehen werden.